Namensänderung

Namensänderung

1. Warum eine Namensänderung? 
2. gesetzliche Grundlagen
3. Welche Folgen hat eine Namensänderung?
4. Welche Unterlagen braucht du für eine Namensänderung?
5. Voraussichtlicher weiterer Verlauf
6. Nach der Namensänderung




1. Warum eine Namensänderung?

Für eine Namensänderung kann es verschiedene Gründe geben.

Ein Name begleitet uns durch unser ganzes Leben, ist Teil der Identität und wurde (meist) durch Eltern ausgesucht.
An einem bestimmten Punkt deines Weges in ein selbstbestimmtes Leben und der Ablösung von Personen, Orten, Einflüssen kann es dir ein Bedürfnis sein, den alten, mit bestimmten Erfahrungen verbundenen Namen abzulegen. Für mich war mit meinem Namen nicht nur meine eigene Identität, sondern sehr auch die meiner Eltern verknüpft. Ich fühlte mich nicht angesprochen, wenn jemand meinen Nachnamen nannte, sondern immer wieder an meine Eltern erinnert. Mit dem neuen Namen fühlte ich mich frei davon, für mich selbst stehend.
Auch aus Gründen der Sicherheit kann es sinnvoll sein, deinen Namen zu ändern. Da du so nicht so leicht auffindbar bist. Allerdings ist mit der Zunahme von Daten , die z.b. durch das Internet gespeichert und durch Dritte veröffentlicht werden, sehr viel schwerer, den neuen Namen ohne Zusammenhang mit dem alten Namen zu etablieren. Eine Namensänderung kann also nur ein Teil von Aktivitäten sein, die du zu deiner Sicherheit unternimmst.  


2. gesetzliche Grundlagen

Das deutsche Namensrecht ist durch die entsprechenden Vorschriften des Bürgerlichen Rechts (NamÄndG) umfassend und im Grundsatz abschließend geregelt.

Ein Vor- oder ein Familienname darf auf Antrag z.B. nur geändert werden, wenn der Namensträger mit dem jeweiligen Namen im täglichen Leben erheblich persönliche Schwierigkeiten hat und das öffentliche Interesse nicht entgegensteht.



3. Welche Folgen hat eine Namensänderung?

 Mit der Bewilligung deines Antrages auf Namensänderung hast du das Recht, ab diesem Zeitpunkt diesen neuen Namen zu tragen. Dein alter Name wird gelöscht, Ausweise, Urkunden, Verträge etc. musst du auf diesen neuen Namen ändern lassen. Du kannst beim Standesamt deiner Geburtsstadt eine neue Geburtsurkunde beantragen die auf den neuen Namen ausgestellt wird. Einigen Behörden wird automatisch eine Mitteilung über die Namensänderung zugesandt. Näheres darüber erfährst du bei der Antragstellung. Versichere dich, das, solltest du z.B. eine Auskunftssperre (siehe Kapitel Auskunftssperren) zu deiner Person haben, auch diese auf deinen neuen Namen geändert wird. Wichtig für dich, falls du deinen Namen auch aus Sicherheitsgründen änderst. Sollten z.B. deine Eltern beim Standesamt deines Geburtsortes eine etwaige Namensänderung hinterfragen oder zu irgendwelchen Zwecken eine Abschrift deiner Geburtsurkunde sich ausstellen lassen , würde ihnen über deine Namensänderung Auskunft erteilt. Du kannst jedoch versuchen, mit dem betreffenden Amt direkt Kontakt aufzunehmen um mit diesem Absprachen für solche Anfragen zu treffen. Die Namensänderung kann dich also im Alltag schützen, Täter die nach dir suchen und aus deiner Familie stammen, könnten mit einigem Aufwand deinen neuen Namen aber trotzdem herausfinden.




4. Welche Unterlagen braucht du für eine Namensänderung?

In den einzelnen Bundesländern können zuständige Behörden unterschiedliche Bezeichnungen haben bzw. sich unterscheiden. Auch der tatsächliche (zeitliche) Verfahrensverlauf bzw. die Kosten können abweichen. Fertige von allen Unterlagen Kopien an, denn meist werden alle Unterlagen zusätzlich in Kopie verlangt, und für dich selber ist es so auch einfacher, nachzuvollziehen, welche Unterlagen du mit dem Antrag vorgelegt hast. In manchen Bundesländern ist es inzwischen schwieriger geworden, eine Namensänderung zu beantragen.Trotzdem ist es für mich noch immer ein wichtiger Schritt meines Weges.


- Erklärung zum Namensänderungsverfahren und Antrag auf Namensänderung Beides erhälst du bei der für die Namensänderung zuständigen Behörde. Im Antrag werden persönliche Daten erfragt etc. Solltest du zu einzelnen Punkten keine Angaben machen können, z.B. Wohnanschrift der Eltern, begründe dies … oder lasse es offen und besprich es mit dem zuständigen Mitarbeiter. 
- Geburtseintrag Die beglaubigte Abschrift des Geburtseintrages wird beim Standesamt des Geburtsortes beantragt. Wichtig ist dabei, das es sich um einen Geburtseintrag und nicht um eine Geburtsurkunde oder ähnliches handelt. Soll sich die Namensänderung auch auf deine minderjährigen Kinder erstrecken, benötigst du für diese ebenfalls diese Unterlagen. Es lohnt sich das jeweilige Amt vorher anzurufen, mitunter kann man dies telefonisch oder per E-Mail regeln. Kosten hierfür ca. 8 Euro. 
- polizeiliches Führungszeugnis Das Führungszeugnis wird beim für dich zuständigen Bürgeramt oder Rathaus beantragt. Auch hiervon benötigst du eine beglaubigte Abschrift, bzw. wird diese meist direkt an das zuständige Amt (Rechtsamt) geschickt. Und du legst deinem Antrag nur die Quittung hierfür bei. Kosten hierfür ca. 14 Euro. 
- Bescheinigung aus dem Melderegister Auch diese erhälst du beim Bürgeramt oder im Rathaus. Zusammen damit kannst du dir eine Übersicht über deine Wohnorte der letzten fünf Jahre ausdrucken lassen, dies benötigst du beim ausfüllen des Antragsformulars. Kosten ca. 5 Euro. 
- eine eigene Erklärung zu Gründen der Namensänderung Hier schreibst du eine Begründung für deine Entscheidung, welche Motivation und Gründe du hast, deinen Namen zu ändern. Eventuell auch, warum du dich für deinen neuen Namen entschieden hast, je nach dem, wie viel du davon preisgeben willst. Da es sinnvoll ist, dir gut zu überlegen, für welchen Namen du dich entscheidest, wie und welchen Bezug du zu diesem hast, kannst du vermutlich gut begründen, warum und für welchen Namen du dich letztlich entschieden hast. 
- ein Schreiben (Gutachten) vom Arzt/Therapeuten Bei einer Namensänderung, die mit deiner persönlichen Lebensgeschichte zusammenhängt, ist es sinnvoll, eine Begründung vom behandelnden Arzt/Therapeuten über den Grund der Namensänderung dem Antrag beizufügen. Dabei steht nicht eine Diagnose im Vordergrund, sondern das dein Arzt/Therapeut darlegt, welche Gründe es für deinen Antrag auf Namensänderung gibt. (Einerseits, da nicht jeder einfach so seinen Namen ändern kann und es bei entsprechender Begründung auch weniger Kosten entstehen) Gründe für eine Namensänderung in diesem Sinne sind erfahrene Gewalt in der Familie bzw. durch Familienmitglieder, Abbruch des Kontaktes zu Tätern bzw. Schutz und Sicherheit vor diesen. Es kann Teil (d)eines Heilungsprozesses sein, durch das Ändern deines Namens dich ein Stück weit von dem zu lösen, womit dich dein ursprünglicher Name verbindet. Der ursprüngliche Name kann auch triggernd, d.h. erinnernd und symptomauslösend wirken und es kann deshhalb sinnvoll sein, diesen zu ändern. Es gibt die Möglichkeit, nur deinen Nachnamen zu ändern, aber auch deinen Vor- und Nachnamen. 
- Einkommensbescheid/Sozialhilfebescheid Du brauchst einen Einkommensbescheid bzw. Nachweise über die Finanzierung deines Lebensunterhaltes (Sozialhilfe/ Bafög/ Minijob), da auch für die Namensänderung selbst eine Verwaltungsgebühr erhoben wird. Diese richtet sich nach dem jeweiligen Einkommen egal welcher Art und dem Grund der Namensänderung. Ein Antrag auf Namensänderung kann abgelehnt werden, wenn dem schutzwürdige Rechte anderer entgegenstehen oder der Grund für die Namensänderung nicht ausreichend ist. Allerdings sollte ein solcher Antrag aufgrund langjähriger Traumatisierung z.B. durch die Namensgeber (Eltern) ein ausreichender Grund sein.



4. Voraussichtlicher weiterer Verlauf

Wenn du alle notwendigen Unterlagen zusammen hast, gehst du damit zum zuständigen Amt, dies kann in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich sein, meist ist es das Standesamt oder dasOrdnungsamt. Am besten vereinbarst du vorher einen Termin. Meist liest der zuständige Bearbeiter die Unterlagen sofort und/oder prüft, ob alle Unterlagen vorliegen. Stellt eventuell nochmals Fragen. Die Angaben werden aufgenommen, wie z. B. natürlich auch neue Name. Mit der Unterschrift unter den Antrag erlaubst du dem zuständigen Amt auch, weitere Erkundigungen zu machen, die die Namensänderung betreffen, z. B. im Schuldnerverzeichnis oder bei der Polizei. Z.B. kann ein offenes Verfahren vor Gericht ein Grund für die Ablehnung des Antrages sein. Die Bearbeitungszeit dauert 2-3 Monate. Bereite dich vorher darauf vor, wie wird es für dich sein, wenn der Bearbeiter z.B. die Stellungnahme deiner Therapeutin liest oder dich nach deinen Beweggründen fragt. Schließlich ist er dir fremd und erfährt doch sehr persönliche Dinge über dich. Vielleicht hilft es dir, zu diesem Termin Unterstützung mit zu nehmen. Ist der Antrag bewilligt worden, bekommst du einen Bescheid darüber, bezahlst die erhobene Verwaltungsgebühr, und erhälst auf dem Amt oder per Post die neue Namensurkunde. Diese wird auch an das Standesamt in deinem Geburtsort geschickt. Sollte dein Antrag abgelehnt werden, findest du in der Rechtsbehelfsbelehrung dieses Schreibens, wie du dagegen widerspruch einlegen kannst, welche Fristen hierfür gelten und an wenn du dich dafür wenden musst.




6. Nach der Namensänderung

Nach der Namensänderung kommt jede Menge Papierkram. Du  musst du alle Ausweise auf den neuen Namen ändern lassen. Auch hierfür fallen nochmal Kosten an! (Personalausweis, Führerschein, Krankenkassenkarte, ec- Karte...). Dafür brauchst du oft die Urkunde über die Namensänderung, mitunter eine beglaubigte Kopie. Vielleicht läßt du dir , wenn du die Urkunde beim Amt abhohlst gleich einige Kopien beglaubigen. Wichtig:Vorallem bei Behörden,die persönliche Daten speichern, eine Mitteilung über die öffentlich-rechtliche Namensänderung machen und die entsprechenden Unterlagen vorlegen. Besonders die Rentenversicherungsträger speichern alle Namen.Dort macht es Sinn, eine neue Versicherungsnummer zu beantragen! Die BfA hat ein gesondertes Referat für Datenschutz, an welches du dich wenden kannst. Auch beim Arbeitsamt bzw. Jobcenter ist es sinnvoll, persönlich vorzusprechen. Dabei solltest du darauf achten, das dein alter Name vollständig gelöscht wird und nicht lediglich die Datensätze zusammengeführt werden, weil dann dein alter Name mit dem neuen erst recht in direkten Zusammenhang gebracht werden.